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Second Hand verkaufen & DAC7: Wann musst du dich 2026 anmelden?

DAC7 meldet deine Verkäufe ans Finanzamt. Aber Meldung heißt nicht Steuer. Wann privater Verkauf steuerfrei bleibt und wann du ein Gewerbe brauchst. 2026.

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Kurz vorweg: Das hier ist keine Steuerberatung. Es geht um die Frage, wann der Verkauf gebrauchter Sachen steuerlich relevant wird und wann nicht. Genau an diesem Punkt verschwimmen DAC7 und Privatverkauf bei vielen. Bei einem konkreten Fall fragst du am besten trotzdem einen Steuerberater.

Der Auslöser ist simpel. Seit ein paar Jahren bekommen viele Leute Post oder eine Mail von Vinted, Kleinanzeigen oder eBay mit dem Hinweis, dass Daten ans Finanzamt gemeldet werden. Und dann beginnt die Panik. Muss ich jetzt Steuern zahlen? Hätte ich ein Gewerbe anmelden müssen? Bekomme ich Ärger, weil ich mein altes Sofa verkauft habe?

In den meisten Fällen lautet die Antwort: nein. Lass uns das sauber auseinandernehmen.

Was DAC7 wirklich ist

DAC7 ist eine EU-Richtlinie. In Deutschland heißt das Gesetz dazu Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG. Es gilt seit dem 1. Januar 2023.

Die Idee dahinter: Plattformen wie eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Etsy, Facebook Marketplace oder Airbnb müssen Verkäuferdaten sammeln und an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dazu gehören Name, Adresse, Steuer-ID, Bankverbindung, die Anzahl der Verkäufe und die gesamten Einnahmen.

Die Plattform sammelt diese Daten bis zum 31. Dezember und meldet sie bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Und jetzt der Teil, den fast alle übersehen: Diese Meldung ist eine reine Information. Sie löst für sich genommen keine Steuer aus.

Das Finanzamt bekommt die Daten und kann damit abgleichen, ob jemand in Wahrheit ein verdecktes Gewerbe betreibt. Wenn du echte private Sachen verkaufst, meist mit Verlust, hat die Meldung in der Regel keine steuerlichen Folgen. Du wirst gemeldet und schuldest trotzdem normalerweise nichts.

Ab wann wirst du gemeldet

Es gibt zwei Schwellen. Du wirst gemeldet, sobald du auf einer einzelnen Plattform in einem Kalenderjahr eine davon erreichst:

SchwelleWert
Anzahl Verkäufe30 oder mehr
Gesamteinnahmenmehr als 2.000 €

Eine der beiden reicht. Du musst nicht beide erreichen.

Wichtig: Das wird pro Plattform gezählt. 25 Verkäufe auf Vinted und 25 auf Kleinanzeigen bleiben jeweils unter der Grenze. Beide Plattformen melden dich in dem Fall nicht.

Aber jetzt kommt der Punkt, der oft falsch verstanden wird. Diese 30 Verkäufe oder 2.000 Euro sind kein steuerfreier Betrag. Es ist nur die Grenze, ab der die Plattform meldet. Du kannst deinen alten Kleiderschrank leerräumen, locker über diese Zahlen kommen und trotzdem keinen Cent Steuern schulden.

Die Schwelle sagt nur, ob deine Daten weitergeleitet werden. Sie sagt nichts darüber, ob du etwas zahlen musst.

Eigene gebrauchte Sachen verkaufen ist kein Gewerbe

Das ist der wichtigste Satz im ganzen Text.

Wenn du deine eigenen, gebrauchten Sachen verkaufst, Kleidung, Möbel, dein altes Handy, das Auto, das du tatsächlich gefahren bist, dann ist das kein Gewerbe und keine steuerpflichtige Tätigkeit.

Das sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Sie sind nach Paragraf 23 EStG ausdrücklich von der Besteuerung ausgenommen, weil man sie normalerweise mit Verlust verkauft. Du hast das Sofa für 800 Euro gekauft und verkaufst es für 150. Da entsteht kein Gewinn, also auch keine Steuer.

Keine Gewerbeanmeldung. Keine Einkommensteuer. Egal wie lange du die Sachen hattest. Egal wie viele du auf einmal ausmistest.

Wann es doch ein Gewerbe wird

Die Grenze ist nicht die Anzahl der Verkäufe. Es geht um Absicht und Muster.

Ein Gewerbe entsteht, wenn deine Tätigkeit nach deutschem Recht gewerblich ist. Dafür schaut man auf drei Dinge:

  • Nachhaltigkeit: Du machst es wiederholt und planst, es weiter zu tun.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Du willst damit Gewinn machen.
  • Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr: Du trittst wie ein Händler am Markt auf.

Typische Anzeichen, dass du in Richtung Gewerbe rutschst: Du kaufst Ware gezielt ein, um sie weiterzuverkaufen. Du stellst Dinge selbst her und verkaufst sie. Du hast viele gleiche oder neue Artikel im Angebot. Dein Profil sieht aus wie ein kleiner Shop. Du verkaufst kontinuierlich und in hohem Volumen.

Das ist der Unterschied zwischen “ich räume mein Leben auf” und “ich betreibe einen Handel”.

Es gibt dabei keine feste gesetzliche Verkaufszahl, ab der es automatisch Gewerbe ist. Der Bundesfinanzhof hat einen Fall mit mehreren hundert Verkäufen in einem Jahr, das oft zitierte Urteil mit 328 Auktionen, als gewerblich eingestuft. Aber das war wegen des Musters, nicht wegen einer Magic Number.

Wer Dinge einkauft oder herstellt, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, betreibt einen Handel. Das ist ein Gewerbe, muss beim Gewerbeamt angemeldet werden, und der Gewinn ist steuerpflichtig.

Prüf dich hier ehrlich selbst. Räumst du dein altes Zeug aus? Entspann dich. Kaufst du gezielt ein, um mit Marge zu verkaufen? Dann melde an.

Der Sonderfall, den viele übersehen

Es gibt zwei Regelwerke, die ständig durcheinandergeworfen werden.

Das eine sind die Gegenstände des täglichen Gebrauchs von oben. Die sind komplett aus der Besteuerung raus. Kein Gewinn ist steuerpflichtig, kein Verlust absetzbar, die Haltedauer spielt keine Rolle.

Das andere ist Paragraf 23 EStG für private Verkäufe mit Gewinn. Der betrifft Sachen, die an Wert gewinnen können und die du unter einem Jahr hältst. Hier gibt es eine Freigrenze. Sie liegt seit 2024 bei 1.000 Euro Gesamtgewinn im Jahr, vorher waren es 600 Euro.

Achtung, das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Ein Gewinn von 1.000,01 Euro macht den ganzen Gewinn steuerpflichtig, nicht nur den einen Cent darüber.

Worauf du dabei achten solltest: Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlerstücke, Sneaker, Sammelkarten. Das sind keine Alltagsgegenstände, und sie können im Wert steigen. Wenn du so etwas innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkaufst und über der 1.000-Euro-Grenze landest, kann das ein steuerpflichtiger privater Verkauf sein.

Dein altes Handy fällt da nicht rein. Die limitierten Sneaker, die du für das Doppelte weiterverkaufst, eventuell schon.

Was zu tun ist, wenn du gemeldet wirst

Gemeldet zu werden heißt nicht, dass du etwas falsch gemacht hast.

Wenn das Finanzamt nachfragt, hilft eine einfache Übersicht. Was hast du verkauft, was hast du ursprünglich dafür bezahlt, wann war das, welche Gebühren sind angefallen. Damit zeigst du, dass es gebrauchte private Sachen waren, verkauft mit Verlust.

Mehr braucht es bei einem echten Privatverkauf nicht.

Wenn du wirklich gewerblich wirst

Falls du an dem Punkt bist, dass du gezielt ein- und weiterverkaufst, wird das zu einem Gewerbe. Dann kommt auch die Umsatzsteuer ins Spiel.

Hier greift die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG. Seit 2025 bleibst du umsatzsteuerfrei, wenn dein Vorjahresumsatz bis 25.000 Euro lag und dein laufender Umsatz 100.000 Euro nicht überschreitet. Sobald du die 100.000 Euro reißt, wirst du ab diesem Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig.

Ab da bist du nicht mehr im Privatmodus. Du führst Einnahmen und Ausgaben, du legst für Steuern zurück, du behältst den Überblick über das, was wirklich dir gehört.

Und genau an diesem Punkt wird es interessant. Solange du dein altes Sofa verkaufst, brauchst du keine App dafür. Sobald daraus ein Handel wird, ist die Frage “wie viel davon ist nach Steuern eigentlich meins” plötzlich relevant. Dann lohnt sich ein Blick darauf, wie viel du für Steuern zurücklegen solltest, bevor du das Geld ausgibst. Genau dabei hilft Nett dir zu sehen, wie viel von dem, was reinkommt, wirklich dir gehört.

Aber bis dahin gilt der entspannte Teil: Privat verkaufen ist meist steuerfrei, und gemeldet zu werden ist kein Problem.

Hilfreich?

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